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AKTUELLES

Wegzugssteuer   -    Investmentfonds   -    Jahressteuergesetz 2024

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27.01.2025

Ausweitung der Wegzugsbesteuerung auch auf im Privatvermögen gehaltene Anteile an Investmentvermögen

Während von den bisherigen Regelungen zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AstG bisher ledliglich Personen betroffen waren mit Anteilen an Kapitalgesellschaften von mehr als 1 % im Privatvermögen, so weiten die Regelungen des Jahressteuergesetzes 2024 diese Besteuerung nun auch auf im Privatvermögen gehaltene Anteile an Investmentvermögen aus.

Diese neuen Regelungen gelten jedoch nur für Anleger mit Anteilen von mehr als 1% der Summe aller ausgegebenen Investmentanteile oder sofern die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der fiktiven Veräußerung mindestens 500.000 EUR betragen. Bei der Ermittlung dieser Grenzwerte erfolgt eine Einzelbetrachtung jedes Investments, eine Zusammenrechnung mehrerer Investments des gleichen Anlegers wird nicht vorgenommen. Hingegen ist für Spezial-Investmentfonds kein solcher Grenzwert vorgesehen. Diese unterliegen unabhängig von der Höhe des Anteils künftig der Wegzugsbesteuerung.

 

Was bedeutet eigentlich Wegzugsbesteuerung und wann wird diese ausgelöst?

Die Wegzugsbesteuerung wird immer dann ausgelöst, wenn der Steuerpflichtige seine unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland beendet und/oder das Besteuerungsrecht Deutschlands an künftigen Veräußerungsgewinnen anderweitig ausgeschlossen oder beschränkt wird.

Ist dies der Fall, so werden die betroffenen Investmentanteile künftig so behandelt, als wären sie im Zeitpunkt des Wegzugs veräußert worden. Dabei wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn ermittelt aus der Differenz des aktuellen Marktwertes und den Anschaffungskosten. Dieser ermittelte fiktive Gewinn muss in Deutschland versteuert werden auch ohne dass ein tatsächlichere Verkauf der Anteile vorgenommen wird. Dies kann insofern problematisch sein, da der Steuerpflichtige mangels eines tatsächlichen Verkaufs keinen Zufluss an entsprechenden liquiden Mitteln erhält, aus denen die Steuerzahlung geleistet werden kann.

Um derartige Problemstellungen und mögliche steuerliche Nachteile rechtzeitig zu erkennen und ggf. zu vermeiden, ist daher eine umfassende Beratung vor dem Wegzug aus Deutschland sinnvoll.

Kontaktieren Sie uns dazu gerne!

Ihr Team von

Handke Wirtschaftsprüfung

(Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar, sondern dient der allgemeinen Information. Eine indviduelle Prüfung des Einzelfalls ist stets erforderlich).

 

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen - sowohl in Deutschland, als auch in Schweden - helfen wir Ihnen gerne weiter.

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