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Unsere Leistungen für Sie
JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG (HGB / IFRS)
Eine Prüfung bei Handke Wirtschaftsprüfung? Eine Prüfung mit Mehrwert!
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PRÜFUNGSPFLICHT VERMEIDEN

Das Handelsgesetzbuch (HGB) sieht für bestimmte Unternehmen ab einer gewissen Unternehmensgröße vor, dass diese ihre Jahresabschlüsse von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen müssen.

Durch eine zielgerichtete Strukturierung Ihres Unternehmens lässt sich diese Prüfungspflicht jedoch auch vermeiden. Ob oder ab wann es sich lohnt etwaige Umstrukturierungen vorzunehmen hängt vom jeweiligen individuellen Sachverhalt ab. Insbesondere auch davon, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Unternehmensgruppe "unterm Strich" nicht sogar die Notwendigkeit der Erstellung und Prüfung eines Konzernabschlusses mit sich bringt. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn wir Sie hinsichtlich der Vermeidbarkeit einer Prüfung beraten dürfen.

JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG ALS MEHRWERT

Eine Prüfung Ihres Jahresabschlusses kann jedoch auch mit Vorteilen und Mehrwerten verbunden sein.

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bieten wir Ihnen nämlich mehr als die bloße Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Rechnungslegung. Die ganzheitliche Analyse und Beurteilung der rechnungslegungsbezogenen Aufbauorganisation und der Prozesse Ihres Unternehmens, stehen als Grundpfeiler der Jahresabschlussprüfung bei uns im Fokus, um nicht nur eine effiziente und effektive Prüfung zu gewährleisten.

Mehr noch: Dabei sind wir bestrebt Ihnen Anknüpfungspunkte aufzuzeigen, wie Sie ihr Unternehmen noch erfolgreicher machen können!

Dies kann durch Vereinbarung erweiterter Prüfungsumfänge sogar noch intensiviert werden. So können wir beispielweise in analoger Anwendung von § 53 GenG (Genossenschaftsgesetz) die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens auf den Prüfstand stellen.

Bei der Durchführung der Prüfung setzen wir auf innovative Prüfungstechniken und -methoden. Die Analyse von Massendaten, sowie digitale Arbeitsmethoden zur Nachweisführung stellen dabei einen wichtigen Baustein dar, der eine effiziente und effektive Prüfung sicherstellt.

Soweit  in  den  gesetzlich  vorgesehenen  Grenzen  zulässig,   beraten   wir   Sie   darüber   hinaus   gerne  in                       oder                                        Fragen.

 

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