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AKTUELLES
Themenschwerpunkt: HOMEOFFICE IM AUSLAND

Mit der Verhängung von Lockdowns im Zuge der Corona-Pandemie hat das "Homeoffice" eine starken Anschub bekommen. Viele Mitarbeiter haben für sich Vorteile des Homeoffice erkannt und möchten daher auch künftig nicht darauf verzichten. Noch darüber hinaus haben viele auch festgestellt, dass sie ihrer Arbeit prinzipiell sogar vom Ausland aus nachkommen könnten. Erfahren Sie in diesem Themenschwerpunkt, welche Dinge hierbei unbeadingt beachtet werden sollten.

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STEUERN AUS ARBEITNEHMERSICHT

Hinsichtlich der ertragsteuerlichen bzw. "lohnsteuerlichen" Behandlung des Arbeitslohns liegen in der Regel folgende Sachverhalte vor, die im Zusammenhang mit einer Homeoffice-Tätigkeit im Ausland in Verbindung stehen können:

  1. Es liegt eine Mitarbeiterentsendung vor, das heißt der Auslandsaufenthalt ist durch den Arbeitgeberveranlasst und zeitlich befristet.

  2. Der Arbeitnehmer wohnte bereits vor Begründung des Arbeitsverhältnisses im Ausland oder auf Wunsch des Arbeitnehmers wurde ein Umzug ins Ausland vorgenommen.

Für Auswanderungswillige ist eine Mitarbeiterentsendung demnach nicht einschlägig.

Wenn Sie Fragen zum Thema Homeoffice haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

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