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DBA Deutschland - Schweden - Steuerliche Hauptansässigkeit - Aktueller Fall und Entscheidung des Skatteverkets

04.03.2024
Problem der steuerlichen Hauptansässigkeit bei Wohnsitz in Deutschland und in Schweden
Hat ein Steuerpflichtiger sowohl einen Wohnsitz in Deutschland als auch in Schweden, ist es oft auslegungsbedürftig, in welchem Land die steuerliche Hauptansässigkeit und damit auch das Hauptbesteuerungsrecht liegt.
Insbesondere die generell verbreitete Auffassung des Skatteverkets, dass, sobald ein Wohnsitz und damit verbunden eine Personennummer in Schweden vorliegt, die Hauptansässigkeit und damit das Hauptbesteuerungsrecht in Schweden liegt, lässt weitere entscheidende Faktoren, die zur eindeutigen Klärung dieser Frage in Betracht zu ziehen sind, außen vor. Nicht selten kommt es dann zu einer Fehlentscheidung seitens des Skatteverkets und damit zu steuerlichen Nachteilen und gegebenenfalls einer Doppelbesteuerung in beiden Ländern, obwohl das Doppelbesteuerungsabkommen dies eigentlich verhindern soll.
Auch in unserem aktuellen Fall eines Mandanten, der sowohl einen Wohnsitz in Deutschland als auch in Schweden hat, kam es zunächst zu einer solchen Fehlentscheidung des Skatteverkets, die in ihrer Folge zu nicht unerheblichen steuerlichen Nachteilen unseres Mandanten geführt hätte. In dem Fall wären Dividenden aus einem erheblichem Aktienvermögen sowohl in Deutschland mit 25%, als auch in Schweden mit 30% Kapitalertragsteuer belastet worden. Dies hätte umständliche und langwierige Erstattungsverfahren sowie eine Höherbelastung mit 5% zur Folge gehabt.
Doch mit Hilfe eines sachlich fundierten Einspruchs, der auch weitere entscheidende Argumente zur zweifelsfreien Beurteilung der steuerlichen Hauptansässigkeit berücksichtigte, konnten wir eine erneute Prüfung des Sachverhalts durch das Skatteverket erreichen. Dieses folgte schlussendlich vollständig unserer vorgebrachten Argumentation und revidierte die ursprünglich getroffene Entscheidung.
Wir konnten somit erfolgreich eine steuerliche Benachteiligung unseres Mandanten verhindern, ebenso wie das Risiko einer ungerechtfertigten Doppelbesteuerung in beiden Ländern. Eine eingehende steuerliche Beratung und Prüfung ist bei solch komplexen Sachverhalten daher regelmäßig geboten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Ihr Team von
Handke Wirtschaftsprüfung
(Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar, sondern dient der allgemeinen Information. Eine indviduelle Prüfung des Einzelfalls ist stets erforderlich).
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen - sowohl in Deutschland, als auch in Schweden - helfen wir Ihnen gerne weiter.