
Unsere Leistungen für Sie
ERSTELLUNG VON JAHRES- UND KONZERNABSCHLÜSSEN (HGB/IFRS)
Das finanzielle Aushängeschild für Ihr Unternehmen oder Ihre Unternehmensgruppe:
Der Jahresabschluss oder der Konzernabschluss!

Die externe Rechnungslegung in Form eines Jahresabschlusses erlangt in verschiedenen Bereichen Bedeutung. Zum einen dient der Jahresabschluss als Ausgangspunkt zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Darüber hinaus kommt der externen Rechnungslegung insbesondere vor dem Hintergrund des Ratings Ihres Unternehmens, also als Instrument zur Beurteilung dessen Leistungsfähigkeit eine große Bedeutung zu. Dies ist schon an der so genannten „Generalnorm“ des § 264 Abs. 2 S. 1 HGB zu erkennen:
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln.
Eine nicht minder hohe Bedeutung ist vor diesem Hintergrund dem Konzernabschluss beizumessen, da dieser das Gesamtbild ihrer Unternehmensgruppe widerspiegelt und für Lieferanten, Banken, Investoren und auch Kunden ein wichtiges Instrument ist, um Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zu beurteilen.
Abgerundet wird dies durch Anhang, Lagebericht (nebst Sonderbestandteilen, wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung), Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Segmentberichterstattung oder dem Entgelttransparenzbericht.
Unter welchen Umständen, welche Berichtbestandteile verpflichtend zu erstellen sind, ist durch die Geschäftsführung zu prüfen und ggf. umzusetzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Zu unseren Leistungen gehört in diesem Zusammenhang die „eigentliche“ gem. IDW S7 Unterstützung bei der und die , aber auch weitere Aufgaben-stellungen, die wir Ihnen im Folgenden gerne aufzeigen möchten.
ERSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES (HGB/IFRS)
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses bieten wir Ihnen unter anderem eine fundierte Beurteilung von besonderen Vorgängen oder Sachverhalten, wie zum Beispiel:
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Umwandlungsvorgänge: Verschmelzungen, Spaltung, Formwechsel
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Technische und fachliche Unterstützung bei der Bewertung von (Massen-) Vorräten
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Durchführung von Impairment-Tests für Beteiligungen
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Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen
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Ansatz und Bewertung von Drohverlustrückstellungen, sowie Bilanzierung von Bewertungseinheiten
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Sonderthemen i.Z.m. der Bilanzierung von Personengesellschaften oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft
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Asset backet securities-Gestaltungen
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Bilanzierung von Software (entgeltlich erworben und selbst erstellt)
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Bilanzierung bei Abkehr von Going Concern
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Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumenten
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Bilanzierung von Altersvorsorgeverpflichtungen
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Einzelfragen zur Bilanzierung von Rückstellungen
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Handelsrechtliche Zulässigkeit von Komponentenweiser planmäßiger Abschreibung
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Bilanzierung von Genussrechten
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Rechnungslegung im Insolvenzverfahren
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Bilanzierung von Zuschüssen
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Vorschriften zur Inventur, z.B. im Zusammenhang mit vollautomatisierten Lagersystemen
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U.v.m.
Neben der rechtlichen Beurteilung etwaiger Sachverhalte, können wir Ihnen aufgrund unserer umfassenden Expertise im Bereich der Wirtschaftsprüfung auch bei der technischen Umsetzung, beispielsweise bei der Inventur, bei der Verarbeitung von Massendaten etc. mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Darüber hinaus beantworten wir Ihnen gerne Fragen, unter welche Umständen Jahresabschlüsse nochmal geändert werden können oder vielleicht sogar müssen. Oder unter welchen Umständen es eventuell möglich ist, bislang gewählte Bilanzierungsmethoden zu ändern, die sich bspw. aufgrund geänderter Rahmenbedingungen inzwischen als nachteilig bezüglich Ihrer Erfolgskennzahlen darstellen.
Bei der Erstellung eines Anhangs sind wir Ihnen selbstverständlich ebenso gerne behilflich.
UNTERSTÜTZUNG BEI DER LAGEBERICHTERSTELLUNG
Die Lageberichterstattung hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und ist zudem neben der „bisherigen“ Berichterstattung über Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft nebst Darstellung der zu erwartenden Chancen und Risiken, um weitere Berichtsbestandteile gewachsen. Insbesondere für kapitalmarkt- und/oder börsennotierte Unternehmen hat sich der Pflichtenrahmen durch Nichtfinanzielle Erklärung (sog. „Nachhaltigkeitsbericht“) und Erklärungen zur Unternehmensführung oder Erklärung zum Corporate Governance Kodex stetig erweitert und weiterentwickelt.
Der Pflichtenrahmen ist groß und die Umsetzung stellt Rechnungslegungsverantwortliche nach wie vor oft vor erhebliche Herausforderungen.
Sie benötigen Unterstützung in diesem Bereich? Gerne helfen wir Ihnen weiter, damit Sie sich auf das wesentliche konzentrieren können.
ERSTELLUNG KONZERNABSCHLUSS (HGB/IFRS)
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen rund um den Konzern.
Zu unserem ganzheitlichen Leistungskonzept gehört dabei, dass wir Sie bei Ihrer strategischen Ausrichtung Ihres Konzerns bestmöglich unterstützen. So zeigen wir Ihnen gerne beispielsweise die Auswirkungen von strategisch wichtigen Bilanzierungsentscheidungen auf, die z.B. im Zusammenhang mit Covenants von Finanzierungspartnern Bedeutung haben, um stets die Wirkung verschiedener strategischer Hebel im Blick zu haben und somit Ihren Konzern zielführend lenken zu können.
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um Fragen geht, wie:
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Ausgestaltung einer Konzernrichtlinie
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Kaufpreisallokation (PPA Purchase Price Allocation)
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Erstkonsolidierungszeitpunkt
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Strategische Bilanzierungsentscheidungen v.A. bei zu beachtenden Covenants
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Einbeziehungswahlrechte
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Einzelfragen zur Konsolidierung und zu deren technischen Umsetzung
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U.v.m.
Sie planen Ihren Konzern zu erweitern? Ihr Konzern ist organisch gewachsen und soll steuerlich oder organisatorisch optimiert werden? Gerne unterstützen und begleiten wir im Rahmen unserer
Selbstverständlich stehen wir im Falle einer Jahresabschluss- oder Konzernabschlussprüfung ihrem Wirtschaftsprüfer als Ansprechpartner auf Augenhöhe zur Verfügung.
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses? Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch.




