
Unsere Leistungen für Sie
IMMOBILIENBESTEUERUNG
Die Besteuerung im Zusammenhang mit Immobilien hat zahlreiche Facetten. Auf der nachfolgenden Seite zeigen wir Ihnen, welche Steuern hierbei anfallen können und wie Sie Ihre Steuerlast im Zusammenhang mit Ihren Immobilien optimieren können.

Im Hinblick auf die Besteuerung im Zusammenhang Immobilien sind diverse Fallgestaltungen nach verschiedenen Steuerarten zu unterscheiden und zudem auch stark davon abhängig, ob die Immobilien beispielsweise im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen gehalten wird.
Dabei sind bieten die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten, in Abhängigkeit von Ihren zukünftigen Plänen mit der Immobilie, teils enorme steuerliche Vorteile.
Wir beleuchten exemplarisch verschiedene Ausgangssituationen und helfen Ihnen, Ihre strategische Planung im Hinblick auf die Immobilie steueroptimal zu gestalten.
Folgende Themenbereiche sind hierbei regelmäßig zu beleuchten:
GRUNDSTEUER UND GRUNDSTEUERREFORM
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bislang geltende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Dadurch war der Gesetzgeber gezwungen das System der Grundsteuer zu reformieren, weshalb ab 2025 die Grundsteuer nach einer neuen Methodik erhoben wird.
Wesentliche Neuerungen, die sich aus der Grundsteuerreform ergeben haben stellen wir Ihnen vor und zeigen Ihnen als Immobilienbesitzer, welche neue Verpflichtungen auf Sie zukommen. Handlungsbedarf besteht dabei prinzipiell sogar schon sofort, wie wir im Folgenden zeigen:
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Der bislang zur Ermittlung der Grundsteuer herangezogene „Einheitswert“ gilt ab 2025 nicht mehr. Stattdessen wird der so genannte „Grundsteuerwert“ zur Besteuerung herangezogen.
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Die Feststellung des neuen Grundsteuerwerts ist für jedes in Deutschland befindliche Grundstück vorzunehmen. Und das in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022! Bei rund 30 Millionen Immobilien und rund 100 Tausend Steuerberatern in Deutschland kommen auf jeden Steuerberater im Schnitt 300 Immobilien, die neu bewertet werden müssen. Daher ist rechtzeitiges Handeln gefordert, damit am Ende nicht Säumniszuschläge oder gergleichen drohen.
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Die Ermittlungsart des Grundsteuerwerts ist abhängig von der Grundstücksart. Hierbei werden u.A. gewerblich genutzte Immobilien, vermietete Immobilien, unbebaute Immobilien etc. unterschieden
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Die Ermittlungsart des Grundsteuerwerts unterscheidet sich zudem, je nachdem in welchem Bundesland die Immobilie liegt, denn: Bei dem gesetzgebungsverfahren haben die Bundesländer auf eine Öffnungsklausel bestanden, die es den Bundesländern ermöglicht, eigenständige Berechnungs- oder Bewertungsmethoden zur Ermittlung der Grundsteuer mit einfließen zu lassen
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Zudem wird eine neue „Grundsteuer C“ eingeführt. Diese spielt vor Allem für Immobilienbesitzer eine Rolle, die unbebaute, baureife Grundstücke besitzen. Je nach Bundesland, können die Gemeinden hier besondere Hebesätze festlegen, was verhindern soll, dass Grundstücke dauerhaft nur zur Spekulationszwecken gehalten werden
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Zudem können die Länder teilweise die Grundsteuer-Hebesätze, je nach Lage unterschiedlich festlegen
Die Grundsteuerreform stellt für Immobilienbesitzer daher eine besondere Herausforderung im Jahr 2022 dar. Wenn wir Sie bei den Feststellungserklärungen unterstützen können,




